Hege- und  Fischereiverein Eger e.V.

Fischerkurs zum Fischereischein in Bopfingen 

Möchten Sie gerne Mitglied werden?

Antragsformular
Antrag auf Mitgliedschaft im Hege- u. Fischereiverein
Antragsformular Fischereiverein 2024.pdf (694.79KB)
Antragsformular
Antrag auf Mitgliedschaft im Hege- u. Fischereiverein
Antragsformular Fischereiverein 2024.pdf (694.79KB)

Wenn Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich per Email an uns:

info@fischereiverein-bopfingen.de

Wenn Sie sich schon entschieden haben, dann klicken sie bitte auf den Link zum Antragsformular, den Aufnahmeantrag herunterladen und möglichst am PC ausfüllen, abspeichern und ausdrucken. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Fischereischeins und eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Fischerprüfung. Anschließend verschicken Sie die Unterlagen bitte per Briefpost an den Verein.

Wegen der Herstellung der Jahreskarten erfolgt die Aufnahme immer im Herbst für das kommende Jahr. In der Regel berät der Vereinsbeirat im September/Oktober über Neuaufnahmen. Stellen Sie also den Aufnahmeantrag möglichst gleich nach den Sommerferien. Sie erhalten dann umgehend die Mitteilung über die Aufnahmen und in der ersten Monatsversammlung im Januar des neuen Jahres die Jahreskarte für unsere Gewässer. Eine Aufnahme in unseren Verein ist derzeit leider recht ungewiss, weil unsere kleinen Gewässer nur eine begrenzte Begehungszahl erlauben. Diese ist vom Regierungspräsidium festgesetzt und in unseren Pachtverträgen festgehalten.

Die Jahreskarte enthält alle wichtigen Informationen über die Verhaltensweise an unseren Gewässern. Die Jahreskarte enthält auch eine Übersicht über die Anzahl der Begehungen für die einzelnen Gewässer bzw. Gewässerabschnitte. Ein Aktiv-Mitglied hat im Jahr durchschnittlich insgesamt rund 40 Begehungen an unseren Gewässern (ca. 5 ha Stillgewässer und ca. 23 ha Fließgewässer).

Für Jugendliche ab 16 Jahren darf kein Jugendfischereischein mehr ausgestellt werden. Jugendliche benötigen also ab 16 Jahren einen Fischereischein auf Lebenszeit. Dieser darf nur ausgestellt werden, wenn die Fischerprüfung bestanden wurde. Wie sie im Ostalbkreis schnell zur Fischerscheinprüfung und zu einem Fischereischein kommen, erfahren Sie hier: "Fischerkurs und Fischereischein"

Jugendmitglieder dürfen ab 16 Jahren auch ohne die Begleitung eines Aktiv-Mitglieds ans Gewässer, wenn sie einen Fischereischein auf Lebenszeit haben.

Ein Jugendlicher darf im Jahr:   

1 x an die Eger von Fa. Henkel bis zur Stolchbrücke (Kläranlage Bopfingen)

2 x an den Geschwemmselsee (Rückhaltedamm Oberdorf)

4 x an den Volkemer bei Stödtlen

4 x an die Sechta (von Sechtenhausen bis zur Fa. Henkel)

3 x an die Eger Trochtelfingen (von der Stolchbrücke bis zur Gemarkungsgrenze Trochtelfingen)

1 x an den Tiefweiher ebenfalls bei Stödtlen.


Die tägliche Fangbegrenzung beträgt 3 Edelfische. Die Jugendmitgliedschaft gilt nur bis zu einschließlich dem Jahr, in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird.

 

Die Jahreskarte enthält auch das Fangbuch. Jahreskarte mit Fangbuch sind am Jahresende dem Verein zurückzugeben. Sie sind Eigentum des Vereins. Dies ist unbedingt notwendig, damit der Verein einen jährlichen Überblick über die Fangergebnisse hat, damit die richtigen Entscheidungen für den Besatz der Gewässer erfolgen können. 

Unsere Gewässer bedürften der ständigen Hege- und Pflege, deshalb ist jedes Mitglied dazu verpflichtet 10 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten. Diese können kurzfristig angesetzt werden, oft sind sie aber im Veranstaltungskalender lange vorausgeplant.

Weitere Infos erhalten Sie über unsere Emailadresse.

Haben Sie sich schon entschlossen?

Dann schauen Sie sich unsere Satzung an und informieren Sie sich in der nachstehenden Tabelle über die einmaligen und jährlichen Beträge und/oder besuchen Sie unsere nächste Monatsversammlung.   



Beitragsordnung des Hege- und Fischereivereins Eger e.V., Bopfingen

  1.   

  Aufnahmegebühren    

     


  1.1   

  Aktive Mitglieder    

 210,00 €  


  1.2   

  Passive Mitglieder   

   70,00 €   


  1.3   

  Jugendliche Mitglieder   

   30,00 €   


  2.   

  Jahresbeitrag mit Fischereierlaubnis   

  ....................   


  2.1   

  Aktive Mitglieder   (enthält 4 Tageskarten für die Eger Lierheim)

 150,00 €   


  2.2   

  Passive Mitglieder   

   36,00 €   


  2.3   

Jugendliche Mitglieder incl. Fischereierlaubnis    

   32,00 €   



Für die Jahreskarte mit Fangbuch wird ein Pfand von 20 € erhoben.








Kartenausgabe

Die Ausgabe von Tageskarten für die Liere (10,00 € für Mitglieder)  und Gastkarten (erst ab 01. Mai,  15,00 €) an Vereinsmitglieder (Aktive u. Passive) obliegt unserem Kamerad Stefan Schmid. Die Karten sind jedoch nur zu den Öffnungszeiten des Autohauses Schmid, Bopfingen zu erhalten.

Erweiterungskarten (kostenlos für Volkemer und Sechta erhältlich) stellt die Vorstandschaft an den Monatsversammlungen aus.

Die Tageskarten Eger Lierheim können zu den jeweiligen Öffnungszeiten hier gekauft werden:

- Bahnhofgaststätte Pizzeria, 86753 Möttingen, Romantische Str. 50

- HEM Tankstelle, Romantische Straße 14a, 86753 Möttingen

- Autohaus Schmid, Kia-Vertragshändler, 73441 Bopfingen-Flochberg   

Durch die Vorstandschaft werden außerhalb der Monatsversammlungen keine Karten  ausgegeben!         

Zahlungsweise

Sämtliche Tages-, Gast- und Passivkarten sind sofort an der Ausgabestelle zu bezahlen. Für die jährlichen Beiträge ist eine Sepa-Einzugsermächtigung zu erteilen.

Weitere Infos entnehmen Sie der offiziellen Beitragsordnung oder erfragen diese über die obige Emailadresse. 

 

 

Auf der Website unseres Verbands VFG (siehe Link) findet ihr alle wichtigen Gesetze und Merkblätter zum Thema Angeln in Baden-Württemberg. Hier gibt es auch Jahreskarten für den Bruhrain.